„Black Friday“ – was ihr darüber wissen solltet

Black Friday – Start des Weihnachtsgeschäftes

Bald ist wieder Black Friday. Zahlreiche Online-Shops bieten dann 24 Stunden lang einmalige Rabatte und Sonderangebote an und feiern so den Auftakt des Weihnachtsgeschäfts.
Händler und Verbraucher sollten jedoch aufpassen! Es gibt einiges zu beachten im Schnäppchenwahn! ;-)

Was ist der Black Friday?

In den USA ist der „schwarze Freitag“ seit Jahrzehnten eine feste Institution. Traditionell findet er immer am Freitag nach Thanksgiving statt. Er ist kein offizieller Feiertag, doch viele Amerikaner nutzen den Tag als Brückentag zwischen Thanksgiving – das immer auf einen Donnerstag fällt – und dem darauffolgenden Wochenende. Den „Day after Thanksgiving“ haben in einigen US-Staaten wie beispielsweise Kalifornien, Florida oder Texas sogar Staatsangestellte offiziell frei.

Händler nutzen natürlich diesen Umstand und machen den Black Friday zu einer riesigen Verkaufsparty. Zum Teil starten die Verkaufsaktionen bereits um Mitternacht, um die Kunden in die Läden zu locken. Für den amerikanischen Einzelhandel ist der „schwarze Freitag“ seit Jahren der umsatzstärkste Tag. Was niemanden verwundern dürfte. Viele Händler bringen an diesem Tag ihre Bilanzen in die Gewinnzone und gleichen damit Verluste aus den Vormonaten aus.

Der Begriff Black Friday hat allerdings keinen Bezug zu dem in Deutschland bekannten „Schwarzen Freitag“, der den New Yorker Börsencrash von 1929 beschreibt.
Heutige Erklärungsversuche für den Begriff gehen auf die Menschenmassen („schwarze Masse“), die sich am Black Friday durch die Einkaufsstraßen bewegen, zurück oder auf die schwarzen Zahlen, die die Händler an diesem Tag schreiben.

Nach Deutschland kam der „schwarze Freitag“ mit der Kultmarke Apple im Jahre 2006. Apple bot seine Black Friday Angebote aus den USA auch in seinen deutschen Apple-Stores und im Online-Shop an und generierte enorme Umsätze. Dieser Verkaufserfolg lockte seither verschiedene Online-Händler an, die nun auch am Black Friday 24 Stunden lang zahlreiche Schnäppchen und Sonderangebote für ihre Kunden bereithalten.

Black Friday boomt

1,1 Milliarden Euro gaben Verbraucher 2016 am Black Friday-Wochenende aus – 19,1 Prozent mehr als noch 2015. Bleibt das Wachstum konstant, setzen Händler dieses Jahr 1,3 Milliarden Euro um.
Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die Statista im Auftrag von Mydealz durchgeführt hat. Diese zeigt auch, dass sich der Black Friday immer mehr in den Köpfen der Verbraucher verankert. Neun von zehn kennen das Ereignis – sechs von zehn haben sich wiederum vorgenommen, an diesem teilzunehmen.

Gibt es Produktgruppen die besonders im Fokus stehen? Oh ja, ganz vorne im Feld befinden sich Kosmetikartikel, die von 36,3 Prozent der Befragten von Interesse sind. Recht überraschend befinden sich Elektronikprodukte nicht unter den ersten Plätzen, sondern Mode (32,3 Prozent) und sogar Lebensmittel (29,4 Prozent).
(Quelle: mydealz)

Geschützte Wortmarke „Black Friday“

Händler sollten aufpassen! Der Betreiber des Schnäppchenportals blackfridaysale.de, die Black Friday GmbH, hat sich die Nutzungsrechte für den Begriff Black Friday als Wortmarke in Deutschland gesichert. Onlinehändler könnte am kommenden Black Friday, den 24. November, somit Ärger drohen.

Inhaber der Wortmarke ist die Super Union Holdings Ltd. aus Hongkong. Ursprünglich am 20. Dezember 2013 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen, gilt die Wortmarke für rund 1000 eingetragene Waren und Dienstleistungen. Das Unternehmen will sich wohl damit die Rechte an der Wortmarke „Black Friday“ für Produkte und Dienstleistungen aller möglichen Kategorien sichern.
Die Auswahl scheint willkürlich und im Grunde wenig ernsthaft getroffen zu sein, von A wie Akkumulatoren bis Z wie Zirkusdarbietungen. Dennoch dürfte dieser Umstand sicher für viele Händler zum Problem werden, wenn sie eine dieser Produkte oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Black Friday anbieten. Die ersten Abmahnungen sind bereits im Umlauf.

Laut Rechts-Experten hätte die Wortmarke Black Friday gar nicht eingetragen werden dürfen. Denn ein allgemeinbräuchlicher Begriff kann beim DPMA als Wortmarke eigentlich gar nicht eingetragen werden. Doch das hilft den Händlern nun wenig – ist eine Marke erst einmal eingetragen, dann gilt, was im Register steht. Und jedes Gericht wird dem Markeninhaber Recht geben.

Vorsicht, Abzocke!

Verbraucher sollten genauer hinschauen, denn nicht überall, wo ein Rabattschild drauf klebt, gibt es auch einen echten Preisvorteil. Das Vergleichsportal guenstiger.de hat anhand der Händleraktionen 2016 untersucht, wie lohnenswert die Angebote wirklich sind. Dabei wurden die Rabattaktionen von zehn Onlineshops unter die Lupe genommen und festgestellt, dass bei einem Viertel der vermeintlichen Top-Angebote die Käufer am Ende mehr zahlten als bei konkurrierenden Händlern. Weitere 24 Prozent der Schnäppchen entsprachen zudem den üblichen Marktpreisen – auch hier war nichts gespart.

Also, Augen auf beim Black-Friday-Kauf! ;-)

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